Der EuGH stellt die Regeln für die Neubesetzung der Richterposten infrage – überlässt das endgültige Urteil darüber aber einem polnischen Gericht.
Warschau. Es ist eine erneute Niederlage für Warschau: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag in einem Urteil bei Teilen der umstrittenen Justizreform in Polen eine Verletzung von EU-Recht festgestellt. Bei dem lang erwarteten Entscheid geht es um die Ernennung von Richtern nach der Machtübernahme der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Herbst 2015. Die neuen Regeln der Richterernennung könnten nicht mehr garantieren, dass die Richter „unabhängig und unparteilich“ seien, wie es EU-Recht vorschreibe, wird im Urteil argumentiert.