Versorgung
Der Landtag erklärte sich am Donnerstag für machtlos, was die Versorgung von Personen mit Bleiberecht betrifft – zuständig sei der Bund

St. Pölten – Die Lücke ist offensichtlich, und niemand leugnet sie: Wer in Niederösterreich humanitäres Bleiberecht zugesprochen bekommt, verliert den Anspruch auf jegliche Sozialleistungen des Landes, den Betroffenen bleiben nur Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Gleichzeitig haben Drittstaatsangehörige auf dem Arbeitsmarkt keine reale Chance auf einen Job. Das bekommt etwa eine Familie aus dem Irak zu spüren, die in Bad Vöslau lebt – DER STANDARD berichtete.