In einem 12-minütigen Statement vor Journalisten hielt Grasser nach der Urteilsverkündung fest, dass er unschuldig sei: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", so Grasser, der vom Gericht – nicht rechtskräftig – zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Es sei selbstverständlich, in Berufung zu gehen.
Heute in der Früh habe er mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", sagte Grasser. Auch wenn die Richterin bei der Urteilsverkündung von "erdrückenden Beweisen" gegen ihn gesprochen habe, "gibt es in über elf Jahren keinen Beweis für ein unrechtes Handeln meiner Person", so Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", er sei zuversichtlich, dass das Urteil vor dem Höchstgericht nicht standhalten wird.
Das sagte Grasser zum Urteil:
Grasser will nun, wie von seinem Anwalt angekündigt, hinterfragen, ob die Richterin Marion Hohenecker unparteiisch war. Schon zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten darauf hingewiesen, das Hoheneckers Ehemann auf Twitter Grasser verurteilt habe und daher die Unabhängigkeit der Richterin in Zweifel gezogen. Diese "Anscheinsbefangenheit" werde nun vor den Verfassungsgericht gebracht. Außerdem erinnerte Grasser daran, dass während Prozesspausen sowie vor und nach Verhandlungsbeginn Mikrofone eingeschaltet waren, das habe den Vertrauensgrundsatz verletzt. Außerdem verwies Grasser auf ein Gutachtern zweier Juristen, wonach die mediale Vorverurteilung Grassers einen fairen Prozess sowieso unmöglich gemacht habe. Die Juristen hätten recht behalten.
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