Zwei Mal in drei Tagen widersetzte sich ein Bosnier im Oktober als Covid-Infizierter den Quarantäne-Auflagen. „Nur um zum Bankomat zu gehen“, wie der vierfache Familienvater betonte. Am Dienstag musste er sich deswegen in einem Prozess vor dem Landesgericht verantworten. Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft.
„Ich war schwer krank“, erklärte der Bosnier (47) am Dienstag den Grund für sein Verhalten im Zeitraum von 21. bis 23. Oktober. Laut Anklage verließ der 47-Jährige damals als Covid-Infizierter zwei Mal seine Wohnung. „Ja, deswegen sitzen sie ja hier“, antwortete Richterin Martina Pfarrkirchner beim Prozess am Landesgericht am Dienstag.
Nachbarn hatten den unbescholtenen 47-Jährigen nach beim Verlassen des Hauses beobachtet, Videoaufzeichnungen aus einer Tiefgarage belasteten ihn zusätzlich. Der Angeklagte gestand: „Nur um zum Bankomat zu gehen.“ Er sei zuckerkrank und habe in Folge der Covid-Infektion und seiner Erkrankung nicht gewusst, was er tue. „Ich war ohne Bewusstsein“, beteuerte der vierfache Familienvater. „Ihnen war völlig klar, dass Sie positiv sind“, verwies Pfarrkirchner auf einen positiven Corona-Test vom 12. Oktober. Sie verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft. Der Bosnier, der ohne Anwalt erschien, akzeptierte das Urteil. Nicht rechtskräftig.