Die Strafen reichen von acht Jahren Haft für Grasser bis hin zu Freisprüchen für einige „kleine“ Angeklagte.
Die doch empfindlichen Strafen für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und den einzigen Mann, der zum Teil gestanden hat, Peter Hochegger, waren wohl nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Doch auch am anderen Ende der Skala gab es Überraschungen: Immerhin sechs Angeklagte wurden im Zweifel freigesprochen. Ob bei diesen die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „stillhält“, oder ob sie per Rechtsmittel Schuldsprüche fordert, ist vorerst noch offen. Die Ankläger können sich ihr Vorgehen bis 7. Dezember überlegen.